ABATON
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen ABATON Jet Journeys GmbH
§ 1 Geltungsbereich
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Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Reiseverträge, welche zwischen ABATON Jet Journeys GmbH – nachstehend Anbieter genannt – und dem Kunden abgeschlossen werden.
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Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden finden keine Berücksichtigung, es sei denn zwischen Anbieter und Kunden werden diese ergänzenden Bestimmungen ausdrücklich gesondert schriftlich vereinbart.
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Der Kunde übernimmt alle Vertragsverpflichtungen auch für von ihm angemeldete Reiseteilnehmer.
§ 2 Abschluss des Reisevertrages
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Mit der Anfrage bietet der Kunde dem Anbieter den Abschluss eines Reisevertrages entsprechend der bekannten und dem Reisevertrag zu Grunde liegenden Reisebeschreibung verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes ist die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen vom Anbieter für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden übermittelt wurde und dem Kunden vorliegt. Orts- und Hotelunterlagen, sowie Internetausschreibungen, welche nicht vom Anbieter selbst herausgegeben werden oder worden sind, sind für den Anbieter und seine Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit diese nicht durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand des Reisevertrages geworden sind. Die Anfrage durch den Kunden kann schriftlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail) erfolgen. Der Anbieter bestätigt dann unverzüglich den Eingang der Anfrage auf elektronischem Weg. Diese Bestätigung stellt noch keine Annahme des Buchungsauftrages dar. Mit der Anfrage durch den Kunden werden auch alle von ihm aufgeführten Teilnehmer angemeldet. Für diese Anmeldung steht der Kunde für alle Vertragsverpflichtungen wie für seine eigenen Verpflichtungen ein. Der Kunde versichert auch für die weiteren Teilnehmer aufgrund seiner Bevollmächtigung die Allgemeinen Geschäfts-bedingungen anzuerkennen. Aufgrund der Anfrage erhält der Kunde vom Anbieter ein detailliertes Buchungsformular (Angebot) mit welchem der Kunde die Reise verbindlich buchen kann. Der Vertrag kommt erst mit gesonderter Annahmeerklärung des Anbieters zu Stande.
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Nach der Reiseanmeldung wird der Anbieter dem Kunden eine Reisebestätigung unter Nennung der für diese Reise vereinbarten Bedingungen zu kommen lassen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Anbieters vor, an dass er für die Dauer von 14 Tagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist gegenüber dem Anbieter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung zustimmt oder eine Anzahlung leistet.
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Der Anbieter weist darauf hin, dass die gesetzlichen Vorschriften gem. §§ 312 Abs. 7, 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB bei Pauschalreiseverträgen nach § 651 a und § 651 c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht vorsehen, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte durch den Kunden, insbesondere das Rücktrittsrecht geltend gemacht werden kann.
§ 3 Fälligkeit Reisepreis
1. Nach Abschluss des Reisevertrages werden Zahlungen wie folgt fällig:
30 % des Reisepreises als Anzahlung innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldebestätigung durch Kunden
75 % des Reisepreises 60 Tage vor Reiseantritt.
2. Die angegebenen Preise verstehen sich pro Person in EURO incl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt. Der Reisepreis ist ohne Abzug zahlbar.
3. Zahlungen erfolgen durch den Kunden per Überweisung. Bei Überweisungen aus dem Ausland, hat der Kunde die dabei entstehenden Gebühren zu tragen.
§ 4 Reiseleistungen
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Der Anbieter bietet exklusive Rundreisen per Privatjet an, einschließlich Unterbringungsleistungen, Verpflegungsleistungen und zusätzliche gebuchte Reiseleistungen gem. Reisebeschreibung. Der Umfang der vom Anbieter geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der vom Anbieter zum Zeitpunkt der Reiseanmeldung durch den Kunden vorliegenden und dem Kunden bekanntgegebenen Leistungsbeschreibung. Sonderwünsche des Kunden werden nach Möglichkeit berücksichtigt, darauf hat der Kunde allerdings keinen Rechtsanspruch. Nicht eingeschlossen im Reisepreis sind Kosten der individuellen An- und Abreise des Kunden, persönliche Ausgaben wie z.B. Minibar, individuelle Versicherungen oder zusätzliche Verpflegungs-mehrwendungen etc..
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Soweit nach Anmeldung Änderungen der Leistungsbeschreibung erfolgen, werden diese zwischen den Vertragsparteien durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung verbindlich. Eine gesonderte schriftliche Vereinbarung ist nicht erforderlich, soweit die Änderungen oder Abweichungen bei einzelnen Reiseleistungen von dem Reisevertrag nicht erheblich sind und den gesamten Zuschnitt der gebuchten Reises nicht beeinträchtigen. Evtl. Gewährleistungsansprüche bleiben davon unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
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Der Anbieter ist verpflichtet den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich nach Kenntnisnahme in der unter § 2 genannten Form in Kenntnis zu setzen. Soweit sich der Reisepreis durch die Änderungen nachträglich ändert oder eine Änderung einer wesentlichen Reiseleistung eintritt, hat der Anbieter den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen sind nur bis zu 21 Tagen vor dem Reisebeginn möglich. Soweit die Preiserhöhungen um mehr als 5 % des Reisepreises betragen oder eine erhebliche Änderung des Reiseablaufes (der Reiseleistung) vorhanden ist, ist der Kunde berechtigt, innerhalb eine vom Anbieter mitgeteilten angemessenen Frist vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reises zu erlangen, soweit vom Anbieter eine entsprechende Reise angeboten wird. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der vom Anbieter gesetzten Frist den Rücktritt vom Reisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
§ 5 Rücktritt, Umbuchungen durch Kunden
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Der Kunde kann jederzeit durch schriftliche Erklärung vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei dem Anbieter. Soweit der Kunde vom Reisevertrag zurücktritt oder die Reise nicht antritt, kann der Anbieter , soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrung und für Aufwendungen dafür von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Die Regelungen des § 651 h Abs. 3 BGB bleiben davon unberührt. Bei der Entschädigung werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen vom Anbieter berücksichtigt. Dem Kunden steht ein davon abweichender Nachweis offen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder niedriger als die Pauschale ist. Der Anbieter kann den Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Aufstellung hinsichtlich des zeitlichen Rücktritts zum vertraglichen vereinbarten Reisebeginn in einen prozentualem Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:
Bis 90 Tage vor Reisebeginn: 30 % des Gesamtpreises
Ab 89 bis 60 Tage vor Reisebeginn 50 % des Gesamtpreises
Ab 59 bis 15 Tage vor Reisebeginn 70 % des Gesamtpreises
Ab 14 Tage .vor Reisebeginn 100 % des Gesamtpreises
Abweichend davon gelten die in der Reiseleistungs- bzw. in dem Reisevertrag vereinbarten Zahlungs- oder Stornierungsbedingungen.
Bis zum Reisebeginn kann der Kunde schriftlich verlangen, dass eine Ersatzperson in den Vertrag eintritt. Der Anbieter kann dem Wechsel widersprechen, wenn wichtige Gründe dagegen sprechen (z.B. Nichterfüllung der Reisevoraussetzungen durch die Ersatzperson). Ursprünglicher Kunde und Ersatzperson haften gesamtschuldnerisch für den Reisepreis und etwaig Mehrkosten.
§ 6 Rücktritt durch den Anbieter
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Der Anbieter behält sich vor, in den folgenden Fällen vor Beginn der Reise vom Reisevertrag zurückzutreten oder nach Beginn der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen:
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Wenn der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung bzw. den Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten Termin nicht beglichen hat und eine vom Anbieter dem Kunden angemessene gesetzte Nachfrist erfolglos verstrichen ist.
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Wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch den Anbieter bzw, eines bevollmächtigten Vertreter des Anbieters, nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
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Soweit bis 90 Tage vor Reiseantritt die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist.
Kündigt der Anbieter aus den vorgenannten Gründen den Reisevertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sich aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistengen ergeben, einschließlich der ihr vom Leistungsträger gut gebrachten Beträge. Insoweit obliegt dem Kunden die Beweislast dafür.
Soweit der Rücktritt bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl durch den Anbieter erfolgt, ist dies nur möglich, wenn der Anbieter in der Reisebeschreibung darauf hingewiesen hat, dass die Reise nur erfolgt, wenn eine Mindestteilnehmeranzahl vorhanden ist. Gleichzeitig muss vom Anbieter darauf hingewiesen werden, bis wann die Mindestteilnehmeranzahl erreicht werden muss.
Auf die Mindestteilnehmeranzahl und der späteste Rücktrittstermin wird ausdrücklich in dem Reiseangebot hingewiesen, Bei Rücktritt durch den Anbieter erhält der Kunde den bezahlten Reisepreis unverzüglich erstattet.
§ 7 Beendigung des Vertrages aufgrund außerordentliche Umstände
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Wird die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsbestätigung nicht voraussehbarer höherer Gewalt, Naturkatastrophen, politischer Unruhen oder Pandemien erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Anbieter als auch der Kunde den Reisevertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Anbieter für die bereits erbrachten oder zu Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen, ausgenommen in den Fällen des § 651 h Abs. 3 BGB, eine angemessene Entschädigung verlangen.
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Der Anbieter ist bei Rücktritt verpflichtet, insbesondere dann, wenn der Reisevertrag die Rückbeförderung des Kunden vorsieht alle notwendigen Maßnahmen für die Rückbeförderung zu treffen. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von dem Kunden zu tragen.
§ 8 Gewährleistung
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Werden die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Anbieter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Anbieter kann auch eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. Darüber hinaus gelten die Regelungen des § 651 k BGB.
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Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung einer Reiseleistung kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung des Reisepreises). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsabschlusses der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit der Kunde es unterlässt, den Mangel umgehend anzuzeigen.
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Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Anbieter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Reisevertrag den Reisevertrag schriftlich kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines erheblichen Mangels nicht mehr zugemutet werden kann. Die Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder der Anbieter diese verweigert. Der Kunde schuldet dem Anbieter den auf die in Anspruch genommenen Leistengen entfallenden Teilbetrages des Reisepreises.
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Der Kunde hat die vorgenannten Ansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise schriftlich gegenüber dem Anbieter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde die Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.
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Keine Haftung für den Anbieter besteht für Umstände höherer Gewalt, Wetterbedingungen, behördlichen Anordnungen oder Eigenverschulden des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, den Anweisungen der Reiseleitung und des Flugpersonals Folge zu leisten. Bei schuldhafter Missachtung durch den Kunden, übernimmt der Anbieter keine Haftung für entstehende Schäden.
§ 9 Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Anbieter aus dem Reisevertrag, welche nicht Körperschäden betreffen, sind auf den Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Anbieter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eins Leistungsträger verantwortlich ist.
Die deliktische Haftung von dem Anbieter für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Die Haftung für eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden bleibt hiervon unberührt.
§ 10 Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter evtl. auftretende Reisemängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Mängelanzeige, kann der Kunde keine Minderungsansprüche nach § 651 m BGB, als auch keine Schadensersatzansprüche nach § 651 n BGB geltend machen.
Die Mängelanzeige ist gegenüber dem Anbieter an dessen Firmensitz geltend zu machen, die entsprechenden Kontaktdaten ergeben sich aus dem Reisevertrag. Unabhängig davon ist der Kunde verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich gegenüber der Reiseleitung geltend zu machen.
Der Kunde ist selbst verantwortlich für die pünktliche Anreise zu den vereinbarten Treffpunkten und Abflügen. Bei selbstverschuldeter Verspätung oder Nichtantritt (z.B. verspätete Ankunft am Flughafen) trägt der Kunde alle daraus entstehenden Kosten, insbesondere für eine eigenständige Weiterreise zum nächsten Treffpunkt. Bei grob fahrlässiger Verspätung und daraus resultierender Verzögerung des Flugplanes behält sich der Anbieter Schadenersatzansprüche vor.
§ 11 Verjährung
Ansprüche des Kunden auf Abhilfe, Kündigung des Reisevertrages, Minderung des Reisepreises, Schadenersatz gem. §§ 651 k bis 651 n BGB verjähren innerhalb der gesetzlichen Frist. Darüber hinausgehende Ansprüche bleiben unberührt. Die Geltendmachung entsprechender Ansprüche kann nur gegenüber dem Anbieter an seinen in den Reisevertrag angegebenen Firmensitz erfolgen.
§ 12 Visa- Zoll- und Passbestimmungen
Der Kunde wird im Rahmen der angebotenen Reiseleistungen, soweit er Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedsstaates ist, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und gesundheitspolizeilichen Formalitäten , die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind, informiert. Eventuelle Änderungen vor Reiseantritt werden dem Kunden gesondert bekanntgegeben. Darüber hinaus ist der Kunde für die Einhaltung aller zur Durchführung der Reise erforderlichen Bestimmungen selbst verantwortlich.
Soweit der Kunde gegen die o.g. Bestimmungen verstößt und daraus Nachteile sich ergeben, gehen diese zu Lasten des Kunden. Bei grenzüberschreitenden Reisen ist der Kunde verpflichtet, mitzuteilen, welche Staatsangehörigkeit er hat.
Der Kunde ist eigenverantwortlich für das Einholen und Mitführen aller erforderlichen Reisedokumente sowie für die Einhaltung der Gesundheitsvorschriften verantwortlich. Nachteile durch fehlende oder ungültige Dokumente (z.B. durch verweigerte Einreise), gehen vollständig zu Lasten des Kunden.
§ 13 Versicherungen
Dem Kunden wird empfohlen bei Abschluss des Reisevertrages eine Reiserücktrittsversicherung bzw. Reiseabbruchversicherung abzuschließen. Auch der Abschluss einer Auslandskrankenkostenversicherung inkl. Rücktransportdeckung wird vom Anbieter empfohlen.
§ 14 Gesundheitsanforderungen, Verhaltensregeln
Der Kunde verpflichtet sich, gesundheitliche Einschränkungen oder besondere gesundheitliche Bedürfnisse vor Reiseantritt schriftlich dem Anbieter mitzuteilen. Der Anbieter behält sich vor, die Teilnahme eines Kunden abzulehnen, wenn gesundheitlich Risiken für ihn selbst oder andere Teilnehmer bestehen.
Der Kunde verpflichtet sich, lokale Gesetze und kulturelle Gepflogenheiten der besuchten Länder zu respektieren und zu beachten. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Kunden , die durch ihr Verhalten andere gefährden oder die Durchführung der Reise erheblich stören, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Entschädigung durch den Kunden.
§ 15 Schlussbestimmungen
Für das Vertragsverhältnis gilt nur deutsches Recht.
Erfüllungsort ist der Ort des Firmensitzes des Anbieters.
Falls einzelne Bestimmungen des Reisevertrages oder der allgemeinen Auftragsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Soweit AGB-Klauseln unwirksam sind, tritt an deren Stelle die einschlägige gesetzliche Bestimmung (§ 306 Abs. 2 BGB).
Die zusätzlichen Datenschutzbestimmungen werden Vertragsbestandteil.